0% Mehrwertsteuer für Photovoltaik in Österreich
VORAUSSETZUNG ZUM KAUF MIT 0% STEUER IST IMMER DER KAUF VON PV MODULEN AUF DERSELBEN RECHNUNG!
Seit 01.01.2024 sind Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp in Österreich von der Umsatzsteuer befreit. Sie umfassen auch die Komponenten und die Montage, wenn diese auf derselben Rechnung zusammen mit PV-Modulen gekauft werden. Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet.
Informationsfolder 0% MwSt. der WKO
Voraussetzungen:
- Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage darf 35 KWp nicht übersteigen.
- Die Leistung muss direkt gegenüber dem späteren Betreiber der Anlage erbracht werden.
- Die Photovoltaikanlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes erichtet werden. Freiflächen zählen nicht dazu.
- Es darf für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem EAG eingebracht worden sein.
- Die Steuerbefreiung erstreckt sich darüber hinaus auch auf unselbstständige Nebenleistungen zur Lieferung der Photovoltaikanlage und wird in diesem Zusammenhang insbesondere die zusätzliche Lieferung und/oder Montage von Zubehör oder eines Speichers (gemeinsam mit der Photovoltaikanlage) genannt.
- Da sich die Besteuerung von Anzahlungen vom Grundsatz her nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtslage richtet, unterliegen auch bereits vor 1. Jänner 2024 geleistete Anzahlungen der Steuerbefreiung, soweit die befreite Lieferung bzw sonstige Leistung im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2024 und 31. Dezember 2025 erbracht wird.
- Speicher sind nur förderbar, wenn diese gemeinsam mit einer Erweiterung (Kauf zusätzlicher PV Module) oder als Set mit Photovoltaikmodulen gekauft werden. Die Erweiterung der PV-Module muss mindestens die Hälfte an kWp von der Speicherleistung betragen. (Bei einem 10kWh Speicher müssten 5kWp an PV-Modulen erweitert werden)
- Von der Begünstigung ist auch die reine Installation der PV-Anlage oder der Kauf von Kompomonenten umfasst. Module und Zubehör werden im Online Shop bei Unternehmen A besorgt. Die Installation wird separat von einem anderen Unternehmen B durchgeführt. Beides unterliegt dem Nullsteuersatz.
- Ein Speicher unterliegt NICHT dem Nullsteuersatz, wenn z.B. die PV Module bei Händler A und der Speicher bei Händler B gekauft werden.
FAQ vom Bundesministerium für Finanzen:
Steuersatz für Photovoltaikmodule
Anfragen zum 0% Steuersatz
DEUTSCHLAND: ABSENKUNG DER UMSATZSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN AB 01.01.2023
Lieferungen von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023, erfolgen für deutsche Kunden umsatzsteuerfrei (0% statt bisher 19% USt.)
Als deutscher Kunde wird dir bei den anwendbaren Produkten der Preis exkl. MwSt. im Warenkorb angezeigt. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, musst du an der Kasse auch akzeptieren, dass du die Voraussetzungen für einen Erwerb mit 0% Umsatzsteuer gemäß Artikel 16 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) erfüllst.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Lieferung der Komponenten müssen direkt an den Betreiber erfolgen, welcher die Photovoltaikanlage auch im Marktstammdatenregister einträgt
- Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt für alle Komponenten einer PV-Anlage. Beispielsweise: Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Smart Meter, Unterkonstruktion oder auch Batteriespeicher.
- Die Komponenten sind für Photovoltaikanlagen mit max. 30kWp Modulleistung laut Marktstammdatenregistereintrag
- Die Photovoltaikanlage befindet sich auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Weiteres siehe: Gesetzestext
Weitere Details und häufig gestellte Fragen kannst du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums entnehmen: FAQs Bundesfinanzministerium
Die Lieferung mit der abgesenkten Umsatzsteuer von 0% erfolgt nur dann, wenn die gesetzlichen Regelungen erfüllt sind.
Solltest du bzw. deine Bestellung die Rahmenbedingungen nicht erfüllen, werden wir dich per E-Mail über den weiteren Ablauf informieren.
Sind deine Angaben falsch oder entstehen durch eine nachträgliche Gesetzesänderung fällige MwSt.-Beträge, sind wir verpflichtet dir diese auch nachträglich in Rechnung zu stellen.
Für die Richtigkeit der oben genannten Angaben übernehmen wir kein Gewähr. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen.
Speicherförderung 2024 in Österreich
Update 03.05.2024
Die Speicherförderung vom Bund ist für 2024 ausgeschöpft. Es sind noch keine weiteren Details ob und wann es 2025 wieder ein ähnliches Programm geben wird.